Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kopka, vertreten durch Marc Fischer.
Stand: Juni 2020
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung von Kopka, also allen Leistungen für Veranstaltungen und der gastronomischen Bewirtung (Events und Catering) sowie sonst in Zusammenhang stehende Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die angebotenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Angebote von Kopka sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.
Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot von Kopka, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde von Kopka und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.
Kopka behält sich vor, Teile des Buffet- und Speisenangebotes aufgrund saisonaler und qualitätsbedingter Schwankungen sowie aus nicht von Kopka zu vertretenden Gründen durch andere gleichwertige Speisen zu ersetzen. Kopka wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass das Ersatzprodukt im zumutbaren Umfang dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.
Die endgültige Anzahl der Gäste muss Kopka spätestens 6 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Ab einer Änderung der Gästezahl von +/-10% behält sich Kopka das Recht vor, die Veranstaltung zu Lasten des Kunden neu zu kalkulieren. Unabhängig, wie viele Personen bei der Veranstaltung tatsächlich anwesend waren, ist die tatsächlich, anwesende Personenanzahl ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, wobei mindestens aber die bestätigte Personenanzahl abgerechnet wird.
Bei Vertragsabschluss erfolgt eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme, die bis spätestens 28 Tage vor Veranstaltung beglichen werden muss. Die Schlussrechnung stellt Kopka im Anschluss an die Veranstaltung aus.
Der Kunde ist bis zu 28 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Beim Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin wird eine Stornierungsgebühr von 25% des vereinbarten Entgelts berechnet. Beim Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Entgelts berechnet. Beim Rücktritt bis 2 Tage vor dem Termin wird eine Stornierungsgebühr von 80% des vereinbarten Entgelts berechnet. Bei einem Rücktritt am Vortag oder am Tag der Veranstaltung ist Kopka zur Berechnung einer Stornogebühr in Höhe von 100% der Vertragssumme berechtigt.
Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung in vollem Umfang auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Kopka ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wenn höhere Gewalt, Witterungs- und Fremdeinflüsse, unvorhersehbare Betriebsstörungen und sonstige von Kopka nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ist Kopka zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet.
Der Kunde hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment und haftet für Schwund und Beschädigungen, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Kopka übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung auftreten, mit Ausnahme derer aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstandener Schäden.
Die zwischen Kopka und dem Veranstalter geschlossenen Verträge unterliegen auch bei der Auslandsberührung deutschem Recht.
Vertragsänderungen, Rücktrittserklärung, Kündigung, Mahnungen oder Mängelanzeigen des Veranstalters müssen in schriftlicher Form an Kopka übermittelt werden.
Sollten eine oder mehrere in diesen AGB´s enthaltenen Klauseln unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung unberührt.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.